Notar in Eschwege

Fassade © Thomas ReyerDem Notar sind in Deutschland als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen worden. Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen haben und unmittelbar vollstreckbar sein können.
Unsere Notar steht Ihnen als kompetente juristische Ansprechpartner und Ratgeber in allen Angelegenheiten zur Verfügung, die der notariellen Beurkundung oder der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Dazu gehören beispielsweise

  • das Immobilienrecht (Grundstücks-, Wohnungs-, Teil- und Erbbaurechtseigentumsveräußerung, die Belastung mit Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten);
  • das Familienrecht (Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, vertragliche Vereinbarung für nichteheliche Partnerschaften, Adoption);
  • das Gebiet der vorsorgenden Verfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht)
  • das Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Anordnung von Vermächtnissen, Vermögensnachfolge, Erbauseinandersetzungsvertrag sowie Erb- und Pflichtteilsverzicht);
  • das Gesellschaftsrecht (Beratung bzgl. der bedarfsgerechten Gesellschaftsform, Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, Gründungsverhandlung, Durchführung der Gesellschafterversammlung, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskaufvertrag, Restrukturierungsmaßnahmen, Anmeldung zum Handelsregister).

 

Vergütung des Notars

Anbau © Thomas ReyerDie Gebühren und Auslagen der Notar sind gesetzlich festgeschrieben und kostengünstiger als Sie denken. Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes ist sorgfältig austariert und stellt ein sehr soziales Gebührensystem dar. Dadurch wird gewährleistet, dass grundsätzlich jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann. Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der notwendigen Besprechungstermine.

landeswappen-hessenThomas Reyer

Rechtsanwalt und Notar

Sekretariat Herr Kappenstein & Frau Otto
Tel.: 05651 / 35 55
E-Mail: ra-reyer@t-online.de

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