Erbrecht

Bei einem Todesfall ist häufig die Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Abwicklung der Erbschaft und der Erbauseinandersetzung, sowie bei Fragen im Zusammenhang von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansrüchen erforderlich. Unsere im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Die Auslegung von Verfügungen von Todes wegen ist häufig problematisch. Auch hier stehen wir Ihnen mit unserem anwaltlichen Rat bei.

Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen wird dagegen in der Regel dem Notar überlassen. Bitte wenden Sie sich insoweit an unsere Notare, die Sie gerne beraten und Ihnen Vorschläge für die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse und Wünsche unterbreiten.

Ansprechpartner

Thomas Reyer

Sekretariat Frau Becker
Tel.: 05651 / 754141
E-Mail: ra-reyer@t-online.de

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