Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch sich aus solchen Rechtsverhältnissen ergebende Folgen, wie etwa Unterhaltsansprüche, gehören hierzu.
Auch wenn bei familiengerichtlichen Verfahren meist kein Anwaltszwang besteht, empfiehlt es sich aufgrund des sehr komplexen Rechtsgebietes meist, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um in Ihrem Sinne die bestmögliche Entscheidung durch das Gericht zu erlangen.

Wir beraten und vertreten Sie aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich des Familienrechts optimal sowohl außergerichtlich wie auch vor dem Familiengericht. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei alle Gebiete des Familienrechts. Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen
  • Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Ehegattenunterhalt und Unterhalt von Lebenspartnern
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Hausratsteilung
  • Ehewohnungszuweisung
  • Gewaltschutzverfahren

Ansprechpartner

Thomas Reyer

Sekretariat Frau Becker
Tel.: 05651 / 754141
E-Mail: ra-reyer@t-online.de

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Frank Graßnick

Sekretariat Frau Engel
Tel.: 05651 / 31047
E-Mail: ra-grassnick@t-online.de

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