Insolvenzrecht

Brückengang © Thomas Reyer

Soweit man sich als Betroffener, egal ob als Selbständiger oder als Unternehmen oder als Verbraucher, mit einer Insolvenz auseinandersetzt, ist dies für viele der letzte Weg, um eine wirtschaftliche Krisensituation, die jeden treffen kann, zu bewältigen. Oft ist dem eine lange Zeitspanne vorausgegangen, in dem Betroffene erfolglos den Versuch unternommen haben, Schulden eigenständig oder mit Hilfe Dritter zu bewältigen, beispielsweise in dem Ratenzahlungen vereinbart werden, die noch nicht einmal ausreichend sind, um die von Gläubigern teilweise zu Unrecht beanspruchten Zinsen abzudecken. Wie wir im Rahmen unserer langjährigen Beratung gegenüber Mandanten festgestellt haben, bedarf es zur Regulierung aufgelaufener Verbindlichkeiten einer professionellen Unterstützung und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. In diesem Sinne beraten wir unsere Mandanten und zeigen Ihnen Wege auf, die nicht zwangsläufig in ein Insolvenzverfahren einmünden müssen. Wenn man subjektiv den Eindruck hat, ein Insolvenzverfahren ist der einzige Weg, gibt es durchaus Möglichkeiten und Wege sowohl für Selbstständige und Unternehmer, aber auch für Privatpersonen, durch Verhandlungen mit Gläubigern und lebbaren Vorschlägen, ohne eine Insolvenz wirtschaftliche Krisensituationen zu bewältigen.

Sollte ein Insolvenzverfahren dennoch unumgänglich sein, beraten wir Sie gern in der Vorbereitung auf ein Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus bieten wir gleichsam die Möglichkeit, mit unserer Hilfe den Insolvenzantrag zu stellen und beraten Sie auch während des Insolvenzverfahrens.

Insbesondere in der ersten Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn ein Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder bestellt wurde, stellen sich eine Vielzahl von Fragen die Insolvenzschuldner verunsichern. Unsere langjährige Erfahrung zeigt auf, dass gerade in der ersten Phase des Insolvenzverfahrens eine intensive Betreuung die belastende Situation für die Insolvenzschuldner erleichtert und den Umgang mit verschiedenen Verfahrensweisen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens transparenter gestaltet.

Ob mit oder ohne Insolvenzverfahren finden wir für Sie, ob als Selbständiger, Unternehmen oder Privatperson den richtigen Weg aus der Krise oder erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, die Sie in Lage versetzt, die vorhandene Krise zu bewältigen.

Insbesondere bieten wir Ihnen:

  • Erfassung und Beratung der persönlichen Situation und der vorhandenen Gläubiger
  • Prüfung sämtlicher Gläubigerforderungen
  • Erstellung eines Sanierungskonzeptes und Vertretung im Rahmen einer Sanierung
  • Stellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans und Vertretung gegenüber Gläubigern
  • Beratung, Vertretung im Insolvenzverfahren, inkl. der Insolvenzantragstellung
  • Beratung und Vertretung im Hinblick auf etwaige strafrechtliche Aspekte im Rahmen der Schuldenregulierung und einer Insolvenz, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtungen von Geschäftsführern, aber auch dem Vorwurfs des Betruges
  • Beratung und Vertretung bei insolvenzrechtlichen Haftungsansprüchen, insbesondere im Rahmen der Insolvenzanfechtung oder der Durchgriffshaftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
  • Durchsetzung von etwaigen Zahlungsansprüchen gegenüber Dritten (und Geschäftspartnern)
  • Beratung und Vertretung im Rahmen der Wohlverhaltensperiode und der Restschuldbefreiung.

Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir, zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation, die verschiedenen Möglichkeiten der Schuldenregulierung erläutern können, einschließlich des Ablaufs eines Insolvenzverfahrens. Die Abrechnung der diesbezüglichen Beratung erfolgt nach individueller Vereinbarung oder aber, soweit die Voraussetzungen vorliegen, über die Beratungshilfe.

Diesbezüglich möchten wir Sie auf unser Serviceangebot (Beratungshilfeformular, Mandantenfragebogen, Gläubigerliste, Onlinekontaktformular) hinweisen.

Natürlich beraten und vertreten wir Sie auch sofern Sie als Gläubiger einer Forderung mit einem Insolvenzverfahren eines Schuldners konfrontiert werden. Auch insoweit gibt es Möglichkeiten, Ihre Forderungen über das Insolvenzverfahren und eine Restschuldbefreiung des Schuldners zu retten. Ob und inwieweit bei Ihnen die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, können wir gern in einem ersten Beratungsgespräch erörtern.

 

Ansprechpartner

Andreas Goschin

Sekretariat Frau Kliebisch
Sekretariat Frau Wolf
Sekretariat Frau Hoffmann
Tel.: 05651 / 331435
E-Mail: ra-goschin@t-online.de

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